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European Accessibility Act (EAA) 2025 – wie bereiten Sie Ihre Website auf die neuen Regeln vor?

Ab dem 28. Juni 2025 wird eine neue EU-Gesetzgebung in Kraft treten, die als European Accessibility Act (EAA) bekannt ist. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass alle digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Für Websites, E-Shops und mobile Apps bedeutet dies eine erhebliche Veränderung, denn sie müssen dann bestimmte Regeln für die digitale Barrierefreiheit einhalten. Wenn Sie eine Website, einen E-Shop oder einen anderen digitalen Dienst besitzen, sollten Sie so bald wie möglich mit den Vorbereitungen beginnen.

Was ist das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit und für wen ist es gedacht?

Die EAA ist eine europäische Richtlinie (EU 2019/882), die die Verpflichtung enthält, sicherzustellen, dass digitale Dienste für jeden zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit Behinderungen wie Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen. Diese Regeln gelten nicht nur für die Regierung, sondern auch für private Unternehmen und Unternehmer, die ihre Dienstleistungen oder Produkte online anbieten.

Genauer gesagt:

  • E-Shops und Online-Shops
  • Websites von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungen
  • mobile Anwendungen
  • Online-Ticketverkauf für Verkehrsmittel, Veranstaltungen und Konzerte
  • E-Books und digitale Medien (Streaming-Plattformen)

Wenn Sie also einen Online-Verkauf oder einen digitalen Dienst betreiben, trifft die EAA wahrscheinlich auf Sie zu.

Was genau verlangt die EAA von Websites?

Der wichtigste von der EAA geforderte Standard ist WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), und zwar auf Stufe AA. In der Praxis bedeutet dies, dass Ihre Website für Menschen mit verschiedenen Arten von Einschränkungen leicht zu lesen, zu navigieren und zu nutzen sein muss.

Zum Beispiel müssen Sie sicherstellen:

  • Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund (min. 4,5:1).
  • Alle Bilder und visuellen Elemente müssen alternative Texte für Blinde enthalten.
  • Das Web muss vollständig mit einer Tastatur navigierbar sein, nicht nur mit einer Maus.
  • Die Videos müssen mit Untertiteln für Hörgeschädigte versehen sein.
  • Formulare und Warenkörbe müssen zugänglich und klar beschrieben sein.

Warum ist es wichtig, die EAA zu treffen?

Wenn Sie diese Vorschriften nicht einhalten, drohen Ihnen je nach Schwere des Verstoßes und Größe Ihres Unternehmens Geldbußen zwischen 5.000 und 20.000 €. Abgesehen vom finanziellen Aspekt ist jedoch wichtig, dass Sie durch die Einhaltung dieser Anforderungen eine größere Gruppe von Kunden und Nutzern erreichen können, die Ihre Dienste sonst nicht nutzen könnten.

Ist es notwendig, eine 100%ige Einhaltung der Vorschriften zu erreichen?

Obwohl die Gesetzgebung keine 100%ige Perfektion verlangt, ist es notwendig, alle grundlegenden Punkte gemäß WCAG 2.1 AA zu erfüllen. Das bedeutet, dass Ihre Website nicht in allen Punkten perfekt sein muss, aber grundlegende und wichtige Funktionen müssen für jeden Benutzer unabhängig von seinem Gesundheitszustand zugänglich sein.

Eine praktische EAA-Checkliste für Websites:

📌 1. Text- und Farbkontrast

  • Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund beträgt mindestens 4,5:1 (großer Text 3:1).
  • Die Schriftgröße beträgt mindestens 16px oder ist ohne Zoomen lesbar.
  • Das Web verwendet Farbe nicht nur, um wichtige Informationen (z.B. Bugs) zu kommunizieren.

📌 2. Bilder und alternative Texte

  • Jedes semantische Bild sollte einen alternativen Text(alt) enthalten.
  • Rein dekorative Bilder haben einen leeren Alternativtext(alt="").

📌 3. Video- und Audioinhalte

  • Alle Videos sind mit gut lesbaren Untertiteln versehen.
  • Für Audioinhalte (Podcasts, Audiodateien) ist eine Texttranskription verfügbar.
  • Videos starten nicht automatisch mit Ton.

📌 4. Navigation und Manövrierfähigkeit

  • Die gesamte Website ist vollständig mit der Tastatur (ohne Maus) navigierbar.
  • Der Fokus (Hervorhebung) der aktiven Elemente ist sichtbar.
  • Die Website verfügt über eine Option „Navigation überspringen“ (Skip-Link).
  • Alle Links haben eine klare Beschreibung (nicht „klicken Sie hier“, sondern z.B. „mehr Produktinformationen“).

📌 5. Formulare und interaktive Elemente

  • Jedes Formularfeld muss eine richtig definierte Bezeichnung (Beschreibung) haben.
  • Erforderliche Felder sind klar gekennzeichnet und Fehler gut erklärt.
  • Formulare können ohne Verwendung der Maus eingereicht werden.

📌 6. HTML Struktur und Semantik

  • Korrekte und logische Struktur der Überschriften(<h1> bis <h6>).
  • HTML ist semantisch korrekt – interaktive Elemente verwenden entsprechende Tags (z.B. <button>, <input>, <nav>, <main>).

📌 7. ARIA-Attribute für dynamische Elemente

  • Benutzerdefinierte Komponenten (Schaltflächen, Registerkarten, Modals) haben ARIA-Attribute (z.B. aria-label, aria-expanded, role="button").
  • Dynamisch aktualisierte Inhalte werden mit aria-live getaggt (z.B. Benachrichtigungen, Fehler, Benachrichtigungen).

📌 8. Mobile Zugänglichkeit und Reaktionsfähigkeit

  • Die Website funktioniert einwandfrei und ist auch auf Handys und Tablets lesbar.
  • Die interaktiven Elemente sind groß genug für bequeme Berührungen mit dem Finger (mind. 44px pro Touch-Element).

📌 9. Inhalt und Klarheit

  • Die Sprache der Seite ist definiert(<html lang="en">).
  • Der Inhalt ist einfach und klar geschrieben.
  • Abkürzungen und komplizierte Begriffe werden erklärt.

📌 10. PDF und Dokumente

  • Dokumente wie PDFs sind zugänglich – Text, nicht nur gescannte Bilder.
  • PDF-Dokumente haben die richtige Struktur und alternative Texte zu Bildern.

📌 11. technische Anforderungen

  • Keine unerwarteten automatischen Weiterleitungen oder automatischen Seitenaktualisierungen.
  • Zeitlich begrenzte Inhalte ermöglichen zeitliche Verlängerungen (z.B. Ablauf der Sitzung bei Formularen).

📌 12. Informationen zur Zugänglichkeit

  • Die Seite enthält einen auffälligen Link zur „Erklärung zur Barrierefreiheit“ (z. B. in der Fußzeile der Seite).
  • Kontaktieren Sie die angegebene Methode bei Problemen mit der Zugänglichkeit.

📌 13. Prüfung und Auditierung

  • Die Website hat zumindest eine grundlegende Überprüfung der Zugänglichkeit bestanden (z.B. mit Google Lighthouse, axe DevTools, AccessiBe, WebAIM).
  • Die schwerwiegendsten Probleme, die Benutzer daran hindern, die Website normal zu nutzen, wurden behoben.

📌 14. Dokumentation

  • Sie haben ein Dokument erstellt, das den Prozess der Prüfung und Änderung der Zugänglichkeit festhält (als Nachweis Ihrer Bemühungen zur Einhaltung der EAA).

Wie können Sie überprüfen, ob Ihre Website die Anforderungen der EAA erfüllt?

Es gibt eine Reihe von Tools, mit denen Sie leicht überprüfen können, ob Ihre Website die grundlegenden Anforderungen der EAA erfüllt. Einige der besten sind:

Wie kann ich mich auf die EAA vorbereiten?

Am besten beginnen Sie mit einer einfachen Überprüfung der Zugänglichkeit, die Ihnen zeigt, wo Ihre Schwachstellen liegen. Dann empfehlen wir, kritische Mängel schrittweise zu beseitigen – insbesondere solche, die Benutzer daran hindern, die Website auf einfache Weise zu nutzen.

Es ist wichtig, alle Schritte, die Sie unternehmen, zu dokumentieren, denn im Falle einer Inspektion können Sie so Ihre Bemühungen um die Einhaltung der Anforderungen nachweisen. Unternehmen, die aktiv an der Verbesserung der Zugänglichkeit arbeiten, werden bei Inspektionen tendenziell positiver bewertet.

Der European Accessibility Act (EAA) kommt bald und bringt neue Regeln für alle digitalen Dienste. Ihre Einhaltung wird nicht nur Bußgelder verhindern, sondern auch für eine bessere Benutzererfahrung für eine größere Gruppe von Menschen sorgen. Es ist sinnvoll, schon heute mit den Vorbereitungen zu beginnen, nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch aus Sicht des Marketings, denn eine barrierefreie Website bedeutet mehr zufriedene Kunden.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/SK/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0882

Benötigen Sie Hilfe bei der Überprüfung oder Umsetzung der EAA?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Website oder App die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) erfüllt, oder wenn Sie Rat brauchen, wie Sie die WCAG 2.1-Empfehlungen richtig umsetzen, helfen wir Ihnen gerne. Wir bieten Beratung, Zugänglichkeitsprüfungen und praktische Hilfe bei Design, Code und Inhaltsänderungen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gemeinsam bereiten wir Ihre Website auf die Änderungen vor, die im Juni 2025 anstehen, und machen Ihre Dienste für ein breiteres Publikum zugänglich.

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